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Grundlagen8 Min.

Was ist eine Unterstützungskasse? – Ein umfassender Leitfaden

Die Unterstützungskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Erfahren Sie, wie sie funktioniert, welche Vorteile sie bietet und für wen sie geeignet ist.

Definition und Einordnung

Die Unterstützungskasse ist eine der fünf gesetzlich vorgesehenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung – meist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) oder einer GmbH – die einem oder mehreren Trägerunternehmen zugeordnet ist.

Das besondere Merkmal der Unterstützungskasse ist, dass sie auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Dies klingt zunächst nachteilig, ist aber tatsächlich einer ihrer größten Vorteile: Denn dadurch unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht durch die BaFin.

Wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Das Trägerunternehmen (Arbeitgeber) zahlt Beiträge an die Unterstützungskasse, die diese Mittel anlegt und verwaltet. Im Versorgungsfall – also bei Erreichen des Rentenalters, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall – erbringt die Unterstützungskasse die zugesagten Leistungen an die Versorgungsberechtigten.

Die Beiträge des Arbeitgebers sind als Betriebsausgaben voll steuerlich abzugsfähig. Dabei gibt es – anders als bei anderen Durchführungswegen – keine starre Obergrenze für die Dotierung. Die steuerliche Abzugsfähigkeit richtet sich nach § 4d EStG.

Vorteile für Arbeitgeber

Die Unterstützungskasse bietet Arbeitgebern eine Reihe von Vorteilen: Volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Betriebsausgaben, keine Begrenzung der Dotierungshöhe, maximale Flexibilität bei der Gestaltung der Versorgungszusage, keine BaFin-Aufsicht und damit keine starren Anlagevorschriften, sowie die Möglichkeit, die Unterstützungskasse als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung einzusetzen.

Vorteile für Mitarbeitende

Auch für Mitarbeitende ist die Unterstützungskasse attraktiv: Sie erhalten eine wertvolle Zusatzrente, die ihre gesetzliche Rente ergänzt. Die Beiträge werden steuerlich begünstigt – Steuern fallen erst im Rentenalter an, oft zu einem niedrigeren Steuersatz. Zudem können Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsschutz integriert werden. Die Leistungen sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.

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