Lösungen

Die Unterstützungskasse

Der steuerlich attraktivste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung – flexibel, sicher und mit unbegrenztem Dotierungsrahmen.

Definition

Was ist eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die einem oder mehreren Trägerunternehmen zugeordnet ist. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch – was paradoxerweise gerade ihre größte Stärke ist.

Denn durch dieses Merkmal unterliegt die Unterstützungskasse nicht der Versicherungsaufsicht (BaFin). Das bedeutet: keine starren Anlagevorschriften, keine Mindestbeiträge, keine Begrenzung der Dotierungshöhe.

Für Arbeitgeber eröffnet das maximale Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitig voller steuerlicher Abzugsfähigkeit der Beiträge als Betriebsausgaben.

Auf einen Blick

Rechtsforme.V. oder GmbH
AufsichtKeine BaFin-Aufsicht
DotierungUnbegrenzt (Paragraph 4d EStG)
InsolvenzsicherungÜber PSVaG
RückdeckungFrei wählbar
RechtsanspruchKein direkter Anspruch

Funktionsweise

So funktioniert die Unterstützungskasse

01
01

Arbeitgeber gründet oder schließt sich an

Das Unternehmen gründet eine eigene Unterstützungskasse (e.V. oder GmbH) oder schließt sich einer bestehenden Gruppenunterstützungskasse an.

02
02

Versorgungszusage wird erteilt

Der Arbeitgeber erteilt den Mitarbeitenden eine Versorgungszusage – die Grundlage für die spätere Leistung.

03
03

Beiträge fließen in die Kasse

Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in die Unterstützungskasse. Diese werden in der Regel rückgedeckt (z.B. über Versicherungen oder Fonds).

04
04

Leistung im Versorgungsfall

Im Rentenalter, bei Invalidität oder im Todesfall zahlt die Kasse die vereinbarten Leistungen an die Berechtigten aus.

Leistungen

Welche Leistungen sind möglich?

Je nach Gestaltung der Versorgungszusage können verschiedene Leistungsbausteine kombiniert werden.

Altersversorgung

Monatliche Rente oder einmalige Kapitalzahlung ab dem vereinbarten Rentenalter.

Invaliditätsschutz / BU

Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Invalidität – je nach Gestaltung der Zusage.

Hinterbliebenenversorgung

Leistungen für Ehepartner und Kinder im Todesfall des Versorgungsberechtigten.

Leistungen als Rente oder Kapitalzahlung möglich – je nach Zusage. Die konkrete Ausgestaltung besprechen wir im Erstgespräch.

Finanzierung

Wie wird die U-Kasse finanziert?

Arbeitgeberfinanziert

Der Arbeitgeber trägt die Beiträge vollständig als Betriebsausgabe. Häufigste Variante bei der Unterstützungskasse.

Häufigste Variante

Entgeltumwandlung

Mitarbeitende wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts um. Steuer- und SV-Vorteile in der Ansparphase.

Mischfinanzierung

Kombination aus Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung – flexibel gestaltbar je nach Unternehmensstrategie.

Vorteile

Warum die Unterstützungskasse?

Steuerliche Vorteile

  • Beiträge als Betriebsausgaben voll abzugsfähig
  • Keine Begrenzung der Dotierungshöhe (Paragraph 4d EStG)
  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Steuerstundungseffekt für Mitarbeitende

Maximale Flexibilität

  • Freie Gestaltung der Versorgungszusage
  • Individuelle Leistungsbausteine wählbar
  • Flexible Rückdeckungskonzepte
  • Anpassung an Unternehmensentwicklung

Sicherheit & Schutz

  • Insolvenzsicherung über PSVaG
  • Professionelle Rückdeckung der Zusagen
  • Trennung vom Betriebsvermögen möglich
  • Rechtssichere Versorgungszusagen

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