Lösungen
Die Unterstützungskasse
Der steuerlich attraktivste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung – flexibel, sicher und mit unbegrenztem Dotierungsrahmen.
Definition
Was ist eine Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die einem oder mehreren Trägerunternehmen zugeordnet ist. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch – was paradoxerweise gerade ihre größte Stärke ist.
Denn durch dieses Merkmal unterliegt die Unterstützungskasse nicht der Versicherungsaufsicht (BaFin). Das bedeutet: keine starren Anlagevorschriften, keine Mindestbeiträge, keine Begrenzung der Dotierungshöhe.
Für Arbeitgeber eröffnet das maximale Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitig voller steuerlicher Abzugsfähigkeit der Beiträge als Betriebsausgaben.
Auf einen Blick
Funktionsweise
So funktioniert die Unterstützungskasse
Arbeitgeber gründet oder schließt sich an
Das Unternehmen gründet eine eigene Unterstützungskasse (e.V. oder GmbH) oder schließt sich einer bestehenden Gruppenunterstützungskasse an.
Versorgungszusage wird erteilt
Der Arbeitgeber erteilt den Mitarbeitenden eine Versorgungszusage – die Grundlage für die spätere Leistung.
Beiträge fließen in die Kasse
Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in die Unterstützungskasse. Diese werden in der Regel rückgedeckt (z.B. über Versicherungen oder Fonds).
Leistung im Versorgungsfall
Im Rentenalter, bei Invalidität oder im Todesfall zahlt die Kasse die vereinbarten Leistungen an die Berechtigten aus.
Leistungen
Welche Leistungen sind möglich?
Je nach Gestaltung der Versorgungszusage können verschiedene Leistungsbausteine kombiniert werden.
Altersversorgung
Monatliche Rente oder einmalige Kapitalzahlung ab dem vereinbarten Rentenalter.
Invaliditätsschutz / BU
Absicherung bei Berufsunfähigkeit oder Invalidität – je nach Gestaltung der Zusage.
Hinterbliebenenversorgung
Leistungen für Ehepartner und Kinder im Todesfall des Versorgungsberechtigten.
Leistungen als Rente oder Kapitalzahlung möglich – je nach Zusage. Die konkrete Ausgestaltung besprechen wir im Erstgespräch.
Finanzierung
Wie wird die U-Kasse finanziert?
Arbeitgeberfinanziert
Der Arbeitgeber trägt die Beiträge vollständig als Betriebsausgabe. Häufigste Variante bei der Unterstützungskasse.
Entgeltumwandlung
Mitarbeitende wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts um. Steuer- und SV-Vorteile in der Ansparphase.
Mischfinanzierung
Kombination aus Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung – flexibel gestaltbar je nach Unternehmensstrategie.
Vorteile
Warum die Unterstützungskasse?
Steuerliche Vorteile
- Beiträge als Betriebsausgaben voll abzugsfähig
- Keine Begrenzung der Dotierungshöhe (Paragraph 4d EStG)
- Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerstundungseffekt für Mitarbeitende
Maximale Flexibilität
- Freie Gestaltung der Versorgungszusage
- Individuelle Leistungsbausteine wählbar
- Flexible Rückdeckungskonzepte
- Anpassung an Unternehmensentwicklung
Sicherheit & Schutz
- Insolvenzsicherung über PSVaG
- Professionelle Rückdeckung der Zusagen
- Trennung vom Betriebsvermögen möglich
- Rechtssichere Versorgungszusagen
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