Für Mitarbeitende

Unterstützungskasse für Mitarbeitende: Zusatzrente verständlich erklärt

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen eine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse? Hier erfahren Sie, was das für Sie bedeutet – einfach und verständlich.

Verständlich erklärt

Die 5 wichtigsten Fragen

Keine Fachsprache, keine komplizierten Paragraphen – hier finden Sie klare Antworten auf die häufigsten Fragen zur Unterstützungskasse.

Eine Unterstützungskasse ist eine Art Vorsorgekasse, die Ihr Arbeitgeber für Sie einrichtet. Über diese Kasse wird Geld für Ihre Betriebsrente angespart und verwaltet. Im Rentenalter erhalten Sie daraus eine zusätzliche Rente – neben der gesetzlichen Rente. Das Besondere: Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge ganz oder teilweise, und Sie profitieren von steuerlichen Vorteilen.
Das hängt von der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab. In vielen Fällen finanziert der Arbeitgeber die Beiträge vollständig. Es gibt aber auch Modelle, bei denen Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts umwandeln (Entgeltumwandlung). Der Vorteil: Auf diesen Betrag zahlen Sie zunächst keine Steuern und Sozialabgaben – das spart bares Geld.
Ihre Ansprüche aus der Unterstützungskasse sind gesetzlich geschützt. Je nach Gestaltung greift die Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) oder die Rückdeckungsversicherung sichert Ihre Ansprüche ab. Ihr Arbeitgeber und wir achten darauf, dass Ihre Versorgung bestmöglich abgesichert ist.
Wenn Ihre Anwartschaft bereits unverfallbar ist (in der Regel nach mindestens 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und Vollendung des 21. Lebensjahres), bleibt Ihr Anspruch erhalten – auch wenn Sie das Unternehmen verlassen. Die Leistung wird dann zum Rentenbeginn ausgezahlt. Eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Betriebsrente wird in der Regel ab dem vertraglich vereinbarten Rentenalter gezahlt – meist parallel zum gesetzlichen Renteneintritt. Je nach Zusage erhalten Sie eine monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung. Die genauen Konditionen stehen in Ihrer Versorgungszusage.

Ihre Vorteile

Was bringt Ihnen die Unterstützungskasse?

Zusätzliche Rente

Sie erhalten im Alter eine Betriebsrente – zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente. Das verbessert Ihren Lebensstandard im Ruhestand.

Steuerliche Vorteile

Beiträge zur Unterstützungskasse sind in der Ansparphase steuerfrei. Sie zahlen erst im Rentenalter Steuern – dann oft zu einem niedrigeren Satz.

Arbeitgeberzuschuss

In vielen Fällen beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an den Beiträgen oder finanziert die Versorgung sogar vollständig.

Absicherung für Ihre Familie

Je nach Versorgungszusage sind auch Hinterbliebenenleistungen enthalten – für Ihren Partner und Ihre Kinder.

Schutz bei Berufsunfähigkeit

Manche Versorgungszusagen beinhalten auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit – fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder uns.

Einfach und unkompliziert

Sie müssen sich um nichts kümmern. Ihr Arbeitgeber und Deutsche Ukasse regeln alles – von der Einrichtung bis zur Auszahlung.

Noch Fragen? Wir helfen gerne.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer betrieblichen Altersversorgung haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden – kostenlos und unverbindlich.