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Die 5 Durchführungswege der bAV im Vergleich

Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung? Ein systematischer Vergleich aller Durchführungswege.

Die fünf Durchführungswege im Überblick

Das deutsche Betriebsrentenrecht kennt fünf Durchführungswege: Direktzusage (Pensionszusage), Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Jeder Weg hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Flexibilität, steuerlicher Behandlung, Aufsicht und Verwaltungsaufwand.

Unterstützungskasse vs. Direktzusage

Beide Wege bieten hohe Flexibilität und unbegrenzte Dotierung. Der Hauptunterschied: Bei der Direktzusage bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen in seiner Bilanz, bei der Unterstützungskasse werden die Mittel ausgelagert. Die Unterstützungskasse ist daher bilanzneutral – ein wichtiger Vorteil für viele Unternehmen.

Unterstützungskasse vs. Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der einfachste Durchführungsweg, unterliegt aber der BaFin-Aufsicht und strengen Anlagevorschriften. Die Dotierung ist auf den steuerfreien Höchstbetrag nach § 3 Nr. 63 EStG begrenzt. Die Unterstützungskasse bietet dagegen unbegrenzte Dotierung und maximale Gestaltungsfreiheit.

Welcher Weg für welches Unternehmen?

Die Wahl des Durchführungswegs hängt von vielen Faktoren ab: Unternehmensgröße, Versorgungsziele, steuerliche Situation, gewünschte Flexibilität und Verwaltungsbereitschaft. Für mittelständische Unternehmen mit dem Wunsch nach steuerlicher Optimierung und Gestaltungsfreiheit ist die Unterstützungskasse oft die beste Wahl.

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